Egal, ob es einen unerwartet trifft, oder man schon länger mit dem Ableben eines geliebten Menschen gerechnet hat - wenn es einen Sterbefall in der Familie gibt, gilt es, neben der ganzen Trauer einen kühlen Kopf zu bewahren. Das ist leichter gesagt als getan. Hier finden Betroffene eine Übersicht über die wichtigsten, ersten Schritte.
Todesfall: Das ist zu tun
Nachdem ein Todesfall eingetreten ist, gestaltet sich der Ablauf der wichtigsten Dinge folgendermaßen:
Tritt der Tod unerwartet auf, verständigen Sie die Rettung unter der Notrufnummer 144 oder den internationalen Euronotruf 112.
Handelt es sich bei dem Notfall tatsächlich um einen Todesfall, wird die oder der zuständige Notärztin bzw. Notarzt zunächst den Tod feststellen.
Eine Totenbeschau durch die oder den zuständige/n Gemeindeärztin bzw. Gemeindearzt (in allen Bundesländer außer Wien) oder in Wien durch die MA15 unter 01 400087890ist zusätzlich notwendig. Nur diese dürfen auch die Anzeige des Todes (inkl. Totenschein) und den Leichenbegleitschein (erlaubt dem Bestatter die Überführung) ausstellen.
Welchen Unterschied macht es, wo der Sterbefall eintritt?
Mit der folgenden "Checkliste Todesfall" bekommen Sie Schritt für Schritt einen Überblick über das weitere Vorgehen:
Das Corona-Virus hat ebenso Auswirkungen darauf, wie wir uns von unseren Liebsten verabschieden. Alle Details und aktuelle Bestimmungen finden Sie bei Benu.
Todesfall zu Hause
Unerwarteter Eintritt eines Todesfalls: österreichweite Notrufnummer 144 oder den int. Euronotruf 112 wählen.
Abzusehender Todesfall: Notruf oder Verständigung der Hausärztin bzw. des Hausarztes. Diese/r stellt einen Behandlungsschein aus und stellt den Tod offiziell fest. (=Todesfeststellung)
Eine Totenbeschau ist unabdingbar. Sie müssen den Gemeindearzt oder die Gemeindeärztin bzw. in Wien die MA15 informieren. Besondere Vorsicht ist vor der Totenbeschau geboten: Die verstorbene Person darf nicht bewegt oder umgekleidet werden. Wenn die Todesursache nicht eindeutig feststellbar ist, wird die verstorbene Person in ein Spital oder eine Gerichtsmedizin zur Obduktion überstellt.
Auf die Totenbeschau folgt die Anzeige des Todes sowie die Ausstellung des Leichenbegleitscheins. Diese Dokumente sind essenziell für die Eintragung ins Sterbebuch des jeweiligen Standesamtes.
Das passiert beim Todesfall in Spital, Pflege- oder Pensionistenheim
Eine Ärztin bzw. ein Arzt vor Ort stellt den Tod fest. Dann wird der Todesfall durch die jeweilige Institution dem Standesamt bekanntgegeben. Das Formular „Anzeige des Todes“ ist unerlässlich für weiteres Vorgehen - erkundigen Sie sich bei der Institution, wo es erhältlich ist.
Die Kleidung für die Beisetzung des oder der Verstorbenen ist schon hergerichtet bzw. ausgesucht? Bringen Sie diese gerne mit.
Jetzt ist es an der Zeit, den Bestatter Ihrer Wahl zu kontaktieren. Wer dies verabsäumt, erlebt oft eine böse Überraschung: Manchmal überführen Bestatter vor Ort die Verstorbenen ohne Auftrag. So können zusätzliche, unerwünschte Kosten entstehen.
Zuallererst gilt es, die Rettung unter der Notrufnummer 144 zu verständigen. Ist der Notfall ein Sterbefall, wird dieser durch die zuständige Notärztin oder den zuständigen Notarzt festgestellt.
Sie als Angehörige oder Angehöriger waren beim Todesfall nicht anwesend? Dann wird Sie die zuständige Sicherheitsbehörde informieren. Diese weiß ebenso, wohin der oder die Verstorbene gebracht wurde.
Für gewöhnlich wird der Leichnam in eine Leichenhalle gebracht, wo auch die Totenbeschau erfolgt. Ist die Todesursache unklar oder liegt Fremdverschulden vor, wird die oder der Verstorbene in das gerichtsmedizinische Institut eines Spitals überstellt, wo eine Obduktion durchgeführt wird.
CLEVER ist für Sie rund um die Uhr erreichbar unter +43 1 3587260 und kontakt@clever-bestattung.at. Wir unterstützen Sie in so einem Fall mit all unserer Erfahrung und halten Kontakt zur Pathologie.
Es gab einen Sterbefall im Ausland? Für gewöhnlich informieren Sie Konsulat oder Botschaft darüber. Sollten Sie selbst vor Ort sein - eben genannte Vertretungen klären das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Die Überführungskosten tragen die Angehörigen - es sei denn, zu Lebzeiten wurde ein Vorsorgevertrag abgeschlossen.
Aufgaben in den ersten 36 Stunden: Schritt für Schritt
Die Todesfeststellung ist erfolgt, die Totenbeschau wurde durchgeführt, die Anzeige des Todes wurde von der Totenbeschauärztin bzw. vom Totenbeschauarzt ausgestellt. Das ist als Nächstes zu tun:
1) Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens
Bitte tun Sie dies so früh wie möglich. Benu ist für Sie rund um die Uhr erreichbar unter 01 907 68 85 und kontakt@benu.at.
Wir unterstützen Sie bei:
Planung und Übernahme der Überführung des Leichnams in die Leichenhalle
Beratung über mögliche Bestattungsarten – je nach Wunsch der verstorbenen Person oder auf Basis einer Verfügung.
Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Bei nicht-österreichischen Staatsbürgern: Reisepass
3) Versorgung der Wohnung & Information von Angehörigen
Hat die verstorbene Person alleine gelebt? Wenn ja, sehen Sie am Wohnort vorbei, um beispielsweise Tiere zu füttern, die Heizung abzudrehen, das Wasser abzudrehen oder die Fenster zu schließen.
Weitere Bekannte und Verwandte über den Sterbefall informieren.
4) Weitere Benachrichtigungen:
Sterbefall der Krankenkasse melden sowie Lebens– und Unfallversicherung informieren
Pfarramt benachrichtigen, falls kirchlicher Beistand erwünscht ist
Verfassen einer Todesanzeige sowie Gestaltung und Versand der Partezettel
Grabschmuck und Trauerfloristik (Blumen, Kranz, Schleifen und Kerzen) bestellen
Eine Gaststätte für den Leichenschmaus reservieren, gegebenenfalls überlegen, was zum Totenmahl angeboten werden soll
Nach der Beisetzung
Wenn Sie es möchten, können Sie Danksagungskarten an Freunde und Verwandte versenden.
Nun können Sie sich mit der Grabpflege auseinandersetzen.
Bei einer Erdbestattung können Sie nach einigen Wochen den Steinmetz kontaktieren. Nach etwa 6 Monaten - wenn sich das Grab gesetzt hat - kann ein Grab gestaltet werden.
Abmeldungen im Todesfall bei Behörden, Ämtern und anderen Stellen
Sie haben bereits so viel geschafft und sehnen sich vermutlich nach Ruhe. Dennoch sollten Sie jetzt noch die Kraft aufbringen und sich um die wichtigsten Formalitäten und Abmeldungen kümmern.
Wenn der Eintrag im Sterbebuch erfolgt ist, bekommen Sie die Sterbeurkunde, die Sie jetzt für die Abmeldung von Versicherungen, Verträgen und Institutionen brauchen.
Bei machen Stellen erfolgt die Abmeldung automatisch und bei manchen Stellen müssen Sie sich aktiv abmelden.
Hier muss man einen Todesfall aktiv melden:
Arbeitgeber der verstorbenen Person
Behörden und Ämter (z.B. Finanzamt, Firmenbuch, Sozialamt, Grundbuch, KFZ Zulassungsbehörde)
Versicherungen
Grundbuch
Banken
GIS
Vereine
Erwachsenenvertretung
Religionsgemeinschaften
Waffenbesitz-, Jagd-, Fischereiregister
weitere Verträge wie z.B. Mobilfunk, Telekabel & Internet
Diese Stellen werden im Todesfall automatisch durch das Standesamt verständigt:
Dachverband der Sozialversicherungsträger
Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
Meldebehörde des letzten Wohnsitzes
Wählerverzeichnis
Verlassenschaftsgericht
Zivildienstserviceagentur
Militär (bei österreichischen StaatsbürgerInnen zwischen 17 und 51 Jahren)
Statistik Austria
Führerscheinregister
AMS
Jugendhilfe im Falle der Minderjährigkeit
Trauerbewältigung
Nach einer Bestattung brauchen Sie Ruhe und Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten, bevor Sie die letzten Formalitäten erledigen.
Bei der Trauerverarbeitung kann Halt innerhalb der Familie oder von guten Freunden eine große Hilfe darstellen. Bestimmte Rituale, wie das Besuchen der Grabstelle, das regelmäßige Anzünden einer Kerze oder das Verfassen eines Briefes an die verstorbene Person sind hilfreich.
Professionelle Hilfe sollte in Anspruch genommen werden, wenn Hinterbliebene nach langer Zeit der Trauer nicht ins Leben zurückfinden, sich Depressionen, Angststörungen oder Süchte entwickeln oder gar Selbstmordgedanken geäußert werden.
Häufig gestellte Fragen
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