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Verfasst von Stefan Atz
29. März 2022 – Lesezeit: 6 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Viele Unsicherheiten und Mythen ranken sich um dieses Thema. Darf man in Österreich überhaupt eine Urne zu Hause, in den eigenen vier Wänden, aufbewahren? Und was darf man mit der Asche anstellen? Kann man sie einfach verstreuen oder die Urne im Garten beisetzen?
Einst mit Ablehnung betrachtet, hat sich das Image der Feuerbestattung, auch Kremation genannt, zusehends gewandelt. Mehr als die Hälfte aller Bestattungen in Österreich werden als Asche-Beisetzungen nach der Kremation durchgeführt. Ein Grund für die steigende Beliebtheit sind die verschiedenen Bestattungsformen, für die eine Kremation die Ausgangsbasis darstellt: Die klassische Urnenbeisetzung am Friedhof, oder Naturbestattungen, etwa in der Donau oder in Waldfriedhöfen.
Viele Menschen entscheiden sich auch für die Aufbewahrung der Urne zu Hause. Zahlreiche Gründe sprechen für diese Option: Man fühlt sich der verstorbenen Person näher, hat eine "intensivere" Möglichkeit zur Trauerarbeit. Ebenso ist es gewiss praktischer, da kein Weg zum Friedhof zurückgelegt werden muss. Aber auch Kostengründe sprechen dafür - Friedhofsgebühren, Steinmetzkosten, Kosten für die Beisetzung kann man sich wortwörtlich sparen.
Informationsstand: März 2022
Darf man eine Urne in Österreich mit nach Hause nehmen?
Um vorweg gleich die wichtigste Frage zu beantworten: Ja, die Aufbewahrung einer Urne zu Hause ist erlaubt. Nach einer Feuerbestattung die Aufbewahrung einer Urne zu Hause rechtlich möglich, wobei jedoch in jedem Bundesland gesonderte Auflagen zu beachten sind. In diesem Artikel erfahren Sie alle aktuellen Regelungen zum Ablauf, den Kosten und den notwendigen Behördenwegen.
Bei einem Antrag ist auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen. Im Falle einer Mietwohnung wäre dies der Vermieter, bei selbstgenutzten Wohnungen im Eigentum ist keine Zustimmung erforderlich. Bei einem Umzug muss der Antrag neu gestellt werden.
Hier können Sie eine Zustimmungsvorlage für den Vermieter downloaden.
Für die Fertigung von Gedenkschmuck, Edelsteinen und Diamanten ist die Entnahme einer Teilmenge durch den Bestatter erlaubt.
Bei der sogenannten Edelsteinbestattung werden alle Elemente der Asche verwendet und zu einem Schmuckstein umgewandelt. Bei einer Kremation entstehen ca. 2500 Gramm Asche. Davon werden dabei je nach Schmuckmodell 50 bis 500 Gramm benötigt.
Wenn der Grundstückseigentümer zugestimmt hat, kann der Antrag bei der Gemeinde bzw. beim zuständigen Bürgermeister eingereicht werden.
Dies sind die Antragsstellen für jedes Bundesland in der Zusammenfassung:
Bundesland | Ort der Antragstellung |
---|---|
Wien | Genehmigung durch die MA40 |
Niederösterreich | Bewilligung der Gemeinde |
Burgenland | Genehmigung durch den Bürgermeister |
Kärnten | Genehmigung einer Sonderbestattungsanlage durch die Gemeinde |
Oberösterreich | Bewilligung der Gemeinde |
Salzburg | Genehmigung durch den Bürgermeister |
Tirol | Mitnahme der ganzen Urne ist nicht möglich, ein kleiner Teil der Asche darf entnommen werden |
Vorarlberg | Mitnahme der ganzen Urne ist nicht möglich, die Asche kann geteilt werden, ein Teil muss beigesetzt werden |
Steiermark | Bewilligung der Gemeinde (in Graz des Magistrats) |
Bundesland | Gebühren |
---|---|
Wien | 40€ pro Wohnung // 192,20€ für den Garten |
Niederösterreich | 268€ |
Burgenland | k.A. |
Kärnten | 500-700€ |
Oberösterreich | 191,70€ |
Salzburg | 172,10€ |
Tirol | k.A. |
Vorarlberg | k.A. |
Steiermark | 135,20€ |
Die Urne kann also zu Hause verwahrt werden. Doch damit ist auch lediglich dieser alleinige Zweck gemeint:
Die Genehmigung für die Urne zu Hause erlaubt ausdrücklich nur das Aufstellen der Urne im eigenen Zuhause oder die Beisetzung der gesamten Urne im Garten.
Das Ausbringen der Asche, das Verstreuen, ist verboten, und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 € geahndet. Ebenso ist die eigenständige Entnahme von Asche untersagt.
Warum ist das in Österreich untersagt? Es verstößt laut Gesetz gegen die Würde der verstorbenen Person sowie gegen die Grundsätze der pietätvollen Bestattung.
Stand der Informationen: März 2022
Diese Schritte müssen erledigt werden, wenn Sie die Urne im eigenen Zuhause aufstellen wollen:
Veranlassung der Feuerbestattung durch einen Bestatter
Auswahl der Urne
Einäscherung in einem Krematorium
Einholung der Zustimmungserklärung des Grundstückbesitzers bzw. des Vermieters
Antragstellung bezgl. Aufbewahrung der Urne zu Hause (bei der Gemeinde)
Genehmigungserteilung durch die Gemeinde
Übernahme der Asche durch den Bestatter
Aufstellen der Urne zu Hause oder Beisetzung im Garten
CLEVER hat hierbei Erfahrung und unterstützt Sie gerne bei allen notwendigen Schritten.
Sie können eine Feuerbestattung online planen und beauftragen oder jederzeit einen persönlichen Termin vor Ort vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch unter +43 1 3587260 für alle Fragen zur Verfügung.
Mehrere Tausend Euro an Kosten für Grabnutzung, Grabpflege, Sarg, Steinmetz und Co.: Viele entscheiden sich ganz bewusst aus Preisgründen für das Aufstellen der Urne im eigenen Haushalt, da die eben genannten Kosten dabei wegfallen.
Sofern Sie eine Bewilligung der Gemeinde besitzen und diese bei sich führen, wenn Sie die Urne vom Krematorium oder dem Bestatter entgegennehmen und diese dann zu sich nach Hause transportieren: Ja.
Sie können eine Urne ganz nach Ihrem persönlichem Geschmack auswählen.
Die Aschekapsel wird nach der Kremation in eine Schmuckurne gesetzt, bei deren Gestaltung und Auswahl der Materialien Sie zahlreiche Möglichkeiten haben. Biologisch abbaubare Materialien, Keramik, Holz - den persönlichen Vorlieben entsprechend können Sie hier wählen.
Hier eine Auswahl von Urnenmodellen, die wir bei CLEVER Bestattung anbieten:
Eine Baumbestattung im eigenen Garten, unter dem Lieblingsbaum, den man zu Lebzeiten ausgewählt hat? Die Urne zu Hause ermöglicht dies. Manche Angehörige möchten die Asche eines Verstorbenen nicht im Wohnbereich aufstellen, sondern diese liebe im eigenen Garten beisetzen. Was aus Gesichtspunkten der Trauerarbeit durchaus sinnvoll ist: Man bekommt so einen fixen Ort zum trauern.
Beachten Sie jedoch: Das Verstreuen von Asche ist in Österreich verboten und mit einer Strafe von bis zu 20.000€ versehen.
In Österreich gibt es die rechtliche Möglichkeit, die Urne privat im Garten bzw. auf dem eigenen Grundstück zu bestatten. Dabei spricht man je nach Bundesland von einer Privatbegräbnisstätte oder Sonderbestattungsanlage. Diese muss allerdings zuvor genehmigt werden.
Dennoch gibt es auch hier Voraussetzungen, die zuvor erfüllt werden müssen:
Beide Formalitäten werden in der Regel sehr schnell genehmigt, dabei unterstützen wir Sie gerne.
Ist die Kremation erst einmal durchgeführt, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie mit der Asche verfahren werden kann. In Österreich sind die folgenden Optionen besonders beliebt:
Wer seine Asche gerne der Bergluft übergeben oder im Meer verstreut werden möchte: Im angrenzenden Ausland ist etwa auch das Verstreuen der Asche auf Almwiesen oder von einem Heißluftballon aus möglich. Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl der für Sie am besten passenden Beisetzungsform.
Bei einer Feuerbestattung mit darauffolgender Verwahrung der Urne zu Hause fallen nur die Kosten für die Überführung und die Kremation an. Dies macht die Urne zuhause zur billigsten Form der Bestattung.
Die Kosten für Friedhof, Grabnutzungsrecht, Steinmetzarbeiten oder Grabpflege können Sie sich hier wortwörtlich sparen. Lediglich die Gebühr für die Genehmigung (abhängig vom Bundesland) und Kosten für die Sterbeurkunde sowie gegebenenfalls eine Gebühr vom Krankenhaus oder Pflegeheim sind zu bezahlen. Man kann also sagen, dass diese Form der Beisetzung sehr persönlich und dabei relativ preiswert ist. Bei CLEVER beginnt der Preis für die Urne zu Hause schon ab 1.490 €. Beachten Sie jedoch, dass die Gebühren und Tarife sich in den Bundesländern unterscheiden:
Um die Urne zu Hause aufbewahren zu dürfen benötigt es eine Zustimmung der Gemeinde. Die Gebühr für den Bescheid beträgt in Wien rund € 40,00 und in Niederösterreich € 291,80. Zusätzlich dazu kommen noch externe Kosten, etwa die Amtsgebühr für die Sterbeurkunde (€ 23,60) und Krankenhausgebühren (~ € 200,00).
Selbst wenn Sie sich für die Urne in den eigenen vier Wänden entscheiden, haben Sie dennoch die Möglichkeit einer Sargverabschiedung vor der Verbrennung im Krematorium. Diese Form des Abschieds kann ebenso individuell wie eine Trauerfeier am Friedhof gestaltet werden.
Nachstehend finden Sie ein Basis-Angebot für eine Feuerbestattung mit Urne für zu Hause, welches sich auf 1.490€ beläuft:
Basisleistungen Bestatter | Kosten |
---|---|
Vollumfängliche Organisation der Bestattung (Behördenwege, Formalitäten, Friedhof) | inklusive |
Abholung der/des Verstorbenen und weitere Überführungen im Umkreis von 50 km | inklusive |
Hygienische Versorgung der/des Verstorbenen | inklusive |
Ein- bzw. Umkleiden (wahlweise in eigener Kleidung oder einem Totenhemd), Einsargen und Einbetten | inklusive |
Beratungspauschale zur Erstellung der Wunschbestattung | inklusive |
Beisetzung am gewünschten Friedhof inkl. Bestattungspersonal | inklusive |
Übergabe der Urne für Zuhause | inklusive |
Summe Basisleistungen | 1.490€ |
Sonstige Gebühren | Kosten |
---|---|
Standesamtgebühr für Sterbeurkunde | 23,60€ |
Kühlraumgebühren | 70€ |
Krankenhausgebühren | 200€ |
Summe Sonstige Gebühren | ab etwa 300€ |
Trauerfeier | Kosten |
---|---|
Feierliche Sargaufbahrung (inkl. Aufbahrungshalle) | ab 1.020€ |
Summe Trauerfeier | ab 1.020€ |
Sonstige optionale Leistungen | Kosten |
---|---|
Trauerredner | ab 298€ |
Grabkreuz | ab 120€ |
Sargkreuz | ab 42€ |
Kondolenzbuch | ab 38€ |
Trauerdruck | ab 60€ |
Mini-Gedenkurne | 149€ |
Edelstein zur Erinnerung | 1.960€ |
Kosten Urne zu Hause | PREIS AB |
---|---|
Wien | 1.990 € |
Niederösterreich | 1.990 € |
Burgenland | 1.990 € |
Kärnten | 2.090 € |
Oberösterreich | 1.960 € |
Salzburg | 1.960 € |
Tirol | 1.720 € |
Vorarlberg | 2.100 € |
Steiermark | 2.020 € |
CLEVER Bestattung ist Ihre kostengünstige und würdevolle Alternative. Zum kleinen Preis erhalten Sie dort alle wichtigen Leistungen Ihrer gewünschten Bestattungsart. Bitte beachten Sie, dass dies derzeit nur im Großraum Wien durchführbar ist. Wir bieten Ihnen:
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Quellen
jusline.at - Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen
Addendum - Wenn der Staat den letzten Willen versagt
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